Akupunktur in der Orthopädie:

Ein bewährtes Verfahren bei chronischen Schmerzen
Akupunktur hat sich als ergänzende Behandlungsmethode in der Orthopädie etabliert, insbesondere bei bestimmten chronischen Schmerzzuständen. Große Studien haben ihre Wirksamkeit für spezifische orthopädische Leiden wissenschaftlich beschrieben.

Wann wird Akupunktur-Berlin angewendet ?

In der Orthopädie wird Akupunktur vor allem zur Linderung von Schmerzen des Bewegungsapparates eingesetzt. Zu den Hauptanwendungsgebieten gehören:
  • Chronische Kreuzschmerzen: Bei Schmerzen im unteren Rückenbereich.
  • Kniearthrose (Gonarthrose): Bei durch Verschleiß bedingten Knieschmerzen.
  • Nacken- und Schulterschmerzen: Bei chronischen Beschwerden in diesen Bereichen.
  • Sehnenansatzsyndrome: Wie beispielsweise der Tennisarm.
  • Postoperative Schmerzen: Als begleitende Maßnahme nach Operationen an Hüft- oder Kniegelenken.

Wissenschaftliche Basis und Wirkung

Die schmerzlindernde Wirkung der Akupunktur ist mittlerweile auch nach westlichen, naturwissenschaftlichen Kriterien nachweisbar. Studien zeigen, dass Akupunktur die Schmerzintensität klinisch relevant mindert und zu einer Verbesserung der Beweglichkeit führt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt Akupunktur als wirksame und kostengünstige Schmerzbehandlung ohne nennenswerte Nebenwirkungen.

Ablauf der Behandlung

Eine typische Akupunktursitzung beim Orthopäden dauert in der Regel 20 bis 30 Minuten, wobei der Patient sitzt oder liegt. Es werden sehr feine Nadeln an spezifischen Akupunkturpunkten – oft an Armen, Beinen, der Wirbelsäule oder auch am Ohr – platziert. Die Nadeln verbleiben dort für die Dauer der Sitzung.
Für eine nachhaltige Besserung sind meist zwischen 10 und 15 Sitzungen erforderlich. Die Behandlung ist in der Regel schmerzarm, es können jedoch gelegentlich kleine Blutergüsse entstehen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ein wesentlicher Vorteil in Deutschland ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Akupunktur übernehmen:
  • Bei chronischen Lendenwirbelsäulen-Schmerzen, deren Dauer mindestens sechs Monate beträgt.
  • Bei chronischen Schmerzen infolge einer Kniegelenksarthros, deren Dauer mindestens sechs Monate beträgt.
Die Behandlung muss dabei von einem qualifizierten Arzt mit entsprechender Ausbildung durchgeführt werden. Die Kassen übernehmen in der Regel bis zu 10 Sitzungen pro Behandlungsfall; eine erneute Behandlung bei demselben Krankheitsbild ist frühestens nach 12 Monaten möglich.
Für alle anderen Anwendungsgebiete, wie Nackenschmerzen oder Tennisarm, wird die Akupunktur-Berlin als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat abgerechnet.

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